Zeitpunkt des Zugangs eines Kündigungsschreibens – Beweis des ersten Anscheins
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 20. Juni 2024 (Az.: 2 AZR 213/23) erneut mit der Frage des Zugangs eines Kündigungsschreibens bei
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 20. Juni 2024 (Az.: 2 AZR 213/23) erneut mit der Frage des Zugangs eines Kündigungsschreibens bei
I. Sachverhalt Die Klägerin erwarb im Frühjahr 2014 Geschäftsanteile an einer GmbH zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 EUR. Weiterhin gewährte sie dieser GmbH, um
Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) am 01.11.2008 löste die alte Rechtslage ab, nach der – wenn
Das Bundesarbeitsgericht, kurz BAG, hatte im vorliegenden Urteil (BAG, Urteil v. 24.02.2022 – 6 AZR 333/21) entschieden, dass ein Aufhebungsvertrag unter der Bedingung angeboten werden
Im Urteil (BGH, Urt. v. 08.08.2023 – II ZR 13/22, ZIP 2023, 1986 ff.) hat sich der BGH mit einem höchst praxisrelevanten Stimmverbot eines Gesellschafters
Geht eine GmbH insolvent, stellt sich für die Gläubiger häufig die Frage, ob sie den oder die Geschäftsführer der GmbH persönlich in Anspruch nehmen können.
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus, um einen wirksamen Widerspruch einzulegen, da dieser gesetzlichen Formvorschriften unterliegt. Zum Sachverhalt Im Fall legte ein Fachjournalist für IT-Technik
Mit dem 1.1.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, in Kraft. Dabei sind nicht nur gesellschaftsrechtliche, sondern auch einige steuerrechtliche Änderungen zu
Im Fall hatte eine Fremdgeschäftsführerin einer GmbH auf Urlaubsabgeltung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nach Beendigung Ihres Vertragsverhältnisses geklagt – da dieser Anspruch nur Arbeitnehmern nach
Das kürzlich gefasste Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2023 beschäftigt sich mit der Frage, welche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen, wenn keine vertraglichen Regelungen zur
Rechtsanwaltskanzlei Briest
Standort Berlin
Knesebeckstr. 83
10623 Berlin, Deutschland
Tel: +49 (030) 27 90 86 48
Fax: +49 (030) 27 90 86 49
E-Mail: kontakt@ra-briest.de
Sprechzeiten:
Mo.-Do.: 09.00 – 18.00 Uhr
Fr.: 09.00 – 15.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Standort Mecklenburg-Vorpommern
Gievitzer Straße 99
17192 Waren (Müritz), Deutschland
Tel: +49 3991 64119-0
Fax: +49 3991 641180
E-Mail: kontakt@ra-briest.de
Termine nach Vereinbarung