Arbeitsrecht
Umso höher ist die Priorität einer kompetenten Rechtsberatung bei etwaigen Unsicherheiten oder gar Problemen, aus denen sich Rechtsfragen unmittelbar ergeben. Sie sind Arbeitnehmer und haben Rechtsfragen rund um ihr bestehendes Arbeitsverhältnis? Wir beraten Sie gern und prüfen geschlossene oder noch zu schließende Arbeitsverträge bzw. Änderungsverträge hinsichtlich der Lohn- und Gehaltsansprüche, Tariflohn- und Mindestlohnansprüche, hinsichtlich der Regelungen zum Urlaubgeld und Weihnachtsgeld bzw. der freiwilligen Gratifikationen und hinsichtlich einer möglichen Befristung.
Ebenso ist die Prüfung der arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigung, ob ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung, ein Schwerpunkt unser anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht, sodass bei Erforderlichkeit rechtzeitig ein Kündigungsschutzklageverfahren geführt wird, um Ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Weiterhin prüfen wir vom Arbeitgeber erteilte Abmahnungen und sollte es erforderlich sein, können auch hier die arbeitsrechtlichen Verfahren geführt werden.
Ebenfalls vertreten wir die Interessen der Arbeitgeberseite und widmen uns der individuellen Gestaltung neuer, sowie der Überprüfung bereits bestehender Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge oder auch Aufhebungsverträge etc. Darüber hinaus führen wir im Rahmen des Kollektivarbeitsrechts Verhandlungen mit Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, etwa bei der Umsetzung von Tarifverträgen, Sanierungsverträgen, etc. Im Zuge von beabsichtigten Betriebsteil- oder Betriebsschließungen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen Strategien und beraten Sie bei der Umsetzung von Interessenausgleichen und Sozialplänen.