Fragen des Gesellschaftsrechts
Die erfolgreiche Gründung eines Unternehmens erfolgt in verschiedenen Schritten. Je nachdem in welchem Bereich Sie Ihr Unternehmen gründen wollen, reichen diese Schritte von der Einholung eventuell benötigter Genehmigungen, der Eröffnung eines Geschäftskontos bis hin zur Organisation der Buchhaltung. Einer der ersten und wichtigsten Schritte besteht jedoch darin, das Unternehmen formell zu gründen, das heißt, einen Gesellschaftsvertrag zu schließen. Der Inhalt dieses Gesellschaftsvertrages wird vor allem durch die zugrunde liegende Rechtsform bestimmt.
Doch welche Rechtsform ist für das Unternehmen die richtige? – Eine überaus wichtige Frage, denn von der Rechtsform hängt nicht nur ab, ob und wie viel Startkapital für die Gründung benötigt wird, sondern sie legt vor allem fest, wer berechtigt ist Entscheidungen zu treffen und wer für eventuelle Fehlentscheidungen haftet. Sie entscheidet über die Kapitalbeschaffung, über die Flexibilität der Gesellschaftsverhältnisse und über die Steuerbelastung und Unternehmensleitung.
Einzel- oder Teamgründung?
Ein besonders entscheidender Faktor der Wahl der Rechtsform kann sein, ob man sich einzeln oder im Team selbstständig machen will. Während sich für die Einzelgründung die Rechtsformen des Einzelunternehmens, daher die einfache Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung eines Handelsgewerbe, sowie die Ein-Personen-GmbH, die Ein-Personen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und die Ein-Personen-AG als Kapitalgesellschaften anbieten, kann im Rahmen der Teamgründung neben einer Kapitalgesellschaft auch eine Personengesellschaft als Rechtsform in Betracht gezogen werden, da die Gründung von Personengesellschaften immer mindestens zwei Gesellschafter erfordern.
Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?
Doch worin besteht der generelle Unterschied zwischen der Gründung einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft? Kapitalgesellschaften zeichnen sich im Gesellschaftsrecht durch die nur beschränkte Haftung aus. Der Gesellschafter haftet nur bis zur Höhe einer bestimmten Kapitaleinlage, nicht jedoch mit seinem Privatvermögen – diese Tatsache macht die Kapitalgesellschaft für viele Gründer sehr verlockend. Weiterhin sind Kapitalgesellschaften juristische Personen, was bedeutet, dass sie sie gewissermaßen anstelle der Gründer auftreten können. So kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – die GmbH – , vertreten durch den Geschäftsführer, Verträge abschließen. Zu den Kapitalgesellschaften zählen unter anderem die GmbH, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die Aktiengesellschaft. Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft ist die Personengesellschaft keine juristische Person, sie hat also keine eigene juristische Persönlichkeit, ist jener aber teilweise angenähert, sodass sie als Trägerin eines Gesamtvermögens gewisse selbstständige Rechte und Pflichten hat. Bei den Personengesellschaften ist eine Kapitalbeteiligung nicht erforderlich, wenn auch üblich. Die Gesellschafter arbeiten meistens persönlich mit und haften auch persönlich mit ihrem Vermögen. Zu den Personengesellschaften zählen beispielsweise die GbR, die KG und die OHG.
Welche Rechtsform ist nun die Richtige?
Grundsätzlich gilt: Es gibt keine generell ideale Rechtsform. Die ideale Rechtsform hängt vom Einzelfall hab, daher sollte jedes Unternehmen ganz individuell die ideale Rechtsform für sich finden, je nachdem welche Voraussetzungen bestehen und welche Ziele verfolgt werden. Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest berät Sie als Anwalt für die Rechtsgebiete Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht nicht nur gerne bezüglich der Wahl der richtigen Rechtsform, sondern arbeitet weiterhin einen Gesellschaftsvertrag mit Ihnen aus und begleitet sie auch über die Gründung hinaus, um weitere Rechtsfragen – auch wirtschaftlicher Natur – zu beantworten.